Fortbildungskosten
Leben ist Lernen! Dies wird sogar vom Fiskus unterstützt
und Ausgaben dafür werden steuerlich anerkannt.
Von Fortbildung spricht man, wenn die besuchten
Kurse und Seminare eine Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten
für den bereits ausgeübten Beruf bringen. Zusätzlich
werden EDV- und Internetkurse, Buchhaltungs- und Steuerrechtskurse
u.ä. auch als Ausgaben akzeptiert. Sprachkurse können
nur angesetzt werden, wenn die Sprachkenntnisse im Beruf gebraucht
werden.
Abzugsfähig sind auch umfassende Umschulungen zu einem
verwandten Beruf oder auch eine völlig neue Tätigkeit,
wenn es die Umschulung ermöglicht, danach den neuen Beruf
auszuüben.
Zu den Fortbildungskosten gehören:
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Kurs- und Seminarkosten
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Kosten für die Unterlagen, Skripten,
Bücher,...
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Büromaterial für den Kurs: Ordner,
Leuchtstifte, Kulis, ...
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Fahrtkosten: Kilometergeld (€ 0,42),
Fahrschein, Bahn, Flug, Taxi
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Tagesdiäten (€ 26,40), wenn der
Kurs weiter als 25 km vom Berufssitz stattfindet
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Hotelrechnung, wenn der Kurs mehrere Tage
dauert
Beispiel für die Steuerersparnis:
Als Unternehmer bekommen Sie
für je € 100,00 Fortbildungskosten:
Bei einem Gewinn zwischen € 11.000,00 und
€ 25.000,00: 36,50 %, somit
€ 36,50 Einkommensteuer zurück
Bei einem Gewinn zwischen € 25.000,00 und
€ 60.000,00: 43,21 % somit
€ 43,21 Einkommensteuer zurück
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