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Fortbildungskosten

Leben ist Lernen! Dies wird sogar vom Fiskus unterstützt und Ausgaben dafür werden steuerlich anerkannt.

Von Fortbildung spricht man, wenn die besuchten Kurse und Seminare eine Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für den bereits ausgeübten Beruf bringen. Zusätzlich werden EDV- und Internetkurse, Buchhaltungs- und Steuerrechtskurse u.ä. auch als Ausgaben akzeptiert. Sprachkurse können nur angesetzt werden, wenn die Sprachkenntnisse im Beruf gebraucht werden.

Abzugsfähig sind auch umfassende Umschulungen zu einem verwandten Beruf oder auch eine völlig neue Tätigkeit, wenn es die Umschulung ermöglicht, danach den neuen Beruf auszuüben.

Zu den Fortbildungskosten gehören:

  • Kurs- und Seminarkosten
  • Kosten für die Unterlagen, Skripten, Bücher,...
  • Büromaterial für den Kurs: Ordner, Leuchtstifte, Kulis, ...
  • Fahrtkosten: Kilometergeld (€ 0,42), Fahrschein, Bahn, Flug, Taxi
  • Tagesdiäten (€ 26,40), wenn der Kurs weiter als 25 km vom Berufssitz stattfindet
  • Hotelrechnung, wenn der Kurs mehrere Tage dauert

Beispiel für die Steuerersparnis:

Als Unternehmer bekommen Sie für je € 100,00 Fortbildungskosten:
Bei einem Gewinn zwischen € 11.000,00 und € 25.000,00: 36,50 %, somit
€ 36,50 Einkommensteuer zurück
Bei einem Gewinn zwischen € 25.000,00 und € 60.000,00: 43,21 % somit
€ 43,21 Einkommensteuer zurück 

 

Diese Information möchte einen Überblick schaffen. Sie ist nicht vollständig und nicht auf alle Unternehmen anwendbar. Bitte besprechen Sie mit uns die Details für Ihr Unternehmen!

 

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