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Kilometergeld oder Autokosten

Fahrtkosten in Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Zuerst ist zu entscheiden, ob voraussichtlich mehr Kilometer betrieblich oder privat gefahren werden.

Wenn voraussichtlich weniger als die Hälfte der Kilometer für betriebliche Fahrten gefahren werden, ist für die betrieblichen Fahrten Kilometergeld anzusetzen. Damit sind folgende Aufwendungen für das KFZ abgegolten:

  • Abschreibung für Abnutzung (=Aufteilung des Kaufpreises auf mehrere Jahre)
  • Leasing
  • Benzin, Öl
  • Servicekosten, Reparatur, "Pickerl"
  • Zusatzausrüstungen (Winterreifen, Autoradio)
  • Steuern, Parkgebühren, Maut, Vignette
  • Versicherungen (Haftpflicht, Kasko)
  • ÖAMTC oder ARBÖ - Mitgliedsbeitrag

Der Nachweis der Fahrtkosten hat mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und die privaten Kilometer zu enthalten. Es sind Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt, sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt anzugeben.

Werden voraussichtlich mehr als die Hälfte der Kilometer für betriebliche Fahrten gefahren, werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht. Dabei kommen alle Kosten in Betracht, die sonst durch das Kilometergeld abgegolten sind.

Der Anteil der privat gefahrenen Kilometer wird in Prozent geschätzt und die gesamten Kosten um diesen Prozentsatz gekürzt.

Zu den betrieblichen Fahrten gehören u.a. Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte, zu Kunden, zu Lieferanten, zu Fortbildungen, zu sonstigen Geschäftspartnern, zu Fahrten zu betrieblichen Einkäufen.

Diese Information möchte einen Überblick schaffen. Sie ist nicht vollständig und nicht auf alle Unternehmen anwendbar. Bitte besprechen Sie mit uns die Details für Ihr Unternehmen!

 

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