Kilometergeld oder Autokosten
Fahrtkosten in Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Zuerst ist zu entscheiden, ob voraussichtlich mehr Kilometer betrieblich oder privat gefahren werden.
Wenn voraussichtlich
weniger als die Hälfte der Kilometer für betriebliche
Fahrten gefahren werden, ist für die betrieblichen Fahrten
Kilometergeld anzusetzen. Damit sind folgende Aufwendungen für
das KFZ abgegolten:
- Abschreibung für Abnutzung (=Aufteilung des Kaufpreises auf mehrere Jahre)
- Leasing
- Benzin, Öl
- Servicekosten, Reparatur, "Pickerl"
- Zusatzausrüstungen (Winterreifen, Autoradio)
- Steuern, Parkgebühren, Maut, Vignette
- Versicherungen (Haftpflicht, Kasko)
- ÖAMTC oder ARBÖ - Mitgliedsbeitrag
Der Nachweis der Fahrtkosten hat mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch
hat die beruflichen und die privaten Kilometer zu enthalten.
Es sind Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt, sowie
Zweck jeder einzelnen Fahrt anzugeben.
Werden voraussichtlich
mehr als die Hälfte der Kilometer für betriebliche Fahrten
gefahren, werden die tatsächlichen Kosten geltend gemacht. Dabei
kommen alle Kosten in Betracht, die sonst durch das Kilometergeld
abgegolten sind.
Der Anteil der privat gefahrenen Kilometer wird in Prozent geschätzt und die gesamten Kosten um diesen Prozentsatz gekürzt.
Zu den betrieblichen Fahrten gehören u.a. Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte, zu Kunden, zu Lieferanten, zu Fortbildungen, zu sonstigen Geschäftspartnern, zu Fahrten zu betrieblichen Einkäufen.
Diese Information möchte einen Überblick schaffen. Sie ist nicht vollständig
und nicht auf alle Unternehmen anwendbar. Bitte besprechen Sie mit uns die Details für Ihr Unternehmen!
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