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Kilometergelder

Die Reisegebühren gemäß § 10 Abs. 3 u. 4 Reisegebührenvorschrift 1955 betragen:

 

1.

für Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm³ je Fahrkilometer

€ 0,14,

2.

für Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm³ je Fahrkilometer

€ 0,24,

3.

für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer

€ 0,42,

4. für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag je Fahrkilometer € 0,05.

 

Diese Information möchte einen Überblick schaffen. Sie ist nicht vollständig und nicht auf alle Unternehmen anwendbar. Bitte besprechen Sie mit mir die Details für Ihr Unternehmen!

 

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