Vorsteuern für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Vorsteuern nennt man die Umsatzsteuerbeträge, die in den bezahlten Rechnungen enthalten sind. Dies gilt nur für inländische (österreichische) Rechnungen.
Die Summe der Vorsteuern aller bezahlten Rechnungen eines Monats (eines Quartals) können in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der Summe der Umsatzsteuern aller bezahlten Ausgangsrechnungen abgezogen werden.
Die Prozentsätze dafür sind unterschiedlich, hier eine Liste der üblichen Rechnungsarten:
20%
ist der am meisten verbreitete Prozentsatz.
- alle Waren außer Lebensmittel
- alle Geräte, Maschinen, Büromöbel
- Dienstleistungen
- Strom, Miete für ein Büro, Telefon
- Büromaterial, EDV-Zubehör
- Instandhaltung
- Getränke
- Kurse, Seminare (außer bei UST-befreiten Instituten, siehe Rechnung)
10%
- Lebensmittel, Speisen
- Personenbeförderung (Taxi, Bahn, Öffis)
- anteilige Miete für den Büroraum in der Wohnung
- Bücher und Zeitschriften, Fachliteratur
- Müllabfuhr, Kanalgebühr
- Gemälde (handgemalt, keine Drucke)
- Hotelrechnungen
- Nächtigung und Frühstück
Keine Vorsteuer
- Kraftfahrzeuge (außer zum Vorsteuerabzug berechtigte)
- Benzin, Service, Parkscheine, Garage, KFZ-Versicherung
- Versicherungen
- Porto
Diese Information möchte einen Überblick schaffen. Sie ist nicht vollständig
und nicht auf alle Unternehmen anwendbar. Bitte besprechen Sie mit uns die Details für Ihr Unternehmen!
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